ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand von 1.7.2024
Allgemeines
Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Idee & Design The Art Factory (nachstehend I&D) und dem Vertragspartner (nachstehende VP) gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen sind als Rahmenbedingung für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit I &D verbindlich, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird (wie bei mündlichen, telefonischen oder bei per Telefax übermittelten Bestellungen). Gegenteilige Erklärungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Änderungen und Nebenabreden (Sonderkonditionen) bedürfen zu ihrer Gültigkeit schriftlicher Bestätigung. Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen von Dienstnehmern von I & D werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Auftraggeber akzeptiert diese Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise, jedenfalls durch Bestätigung des Angebotes (Kostenvoranschlag) von I & D.
Preise
Unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Verrechnung erfolgt auf Grund-lage der vereinbarten Preise. Der Kostenvoranschlag versteht sich ab unserem Lager bzw. Werk, ausschließlich Verpackung, sonstigen Nebenkosten und MwSt. Der Umrechnungskurs wird nach dem Rechnungsdatum berechnet.
Angebotsannahme Dem VP ist es gestattet, sich bei der Leistungserbringung Dritter zu bedienen. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der VP das Angebot (Kostenvoranschlag) von I & D schriftlich bestätigt. Erteilte Aufträge können nur im beiderseitigen Einvernehmen abgeändert werden, bis zur Ablehnung oder Ausführung des Auftrages bleibt der VP an diesen gebunden. Den Rücktritt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Setzung einer Nachfrist behält sich I & D für den Fall vor, dass beim Auftraggeber eine wesentliche
Vermögensverschlechterung eintritt, I & D nachträglich davon Kenntnis erhält und der
Auftraggeber zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist, ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels
Deckung der Verfahrenskosten abgewiesen wird. Unbeschadet von Schadenersatzansprüchen hat I & D im Falle des Rücktritts Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen, sowie im Hinblick auf den Vertrag erbrachte Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag hierdurch nur teilweise erfüllt wurde. Auch wenn keine Lieferung erfolgt ist, hat I & D dies falls Anspruch auf Ersatz der Kosten, die zu ihrer Vorbereitung getätigt wurden (insbesondere Materialkosten und bereits erbrachte Arbeitsleistungen).
Verpackung
Für Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmittel sorgen wir nach unserer Erfahrung nach bestem Ermessen. Wünscht der VP eine Spezial-Verpackung, so hat er dies I & D schriftlich mitzuteilen. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen, außer dies wurde ausdrücklich vereinbart.
Transport
Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt I & D vorbehalten. Sollte der
Auftraggeber eine bestimmte Versandart wünschen, hat er dies im Auftrag bekannt
zugeben. Wünsche des VP werden nach Möglichkeit berücksichtigt. I & D
behält sich ausdrücklich eine Vergabe der Transporte an eine Spedition ihrer Wahl vor. Der Transport erfolgt auf Kosten des VP.
Transport durch Spedition
Erfolgt der Versand durch eine Spedition, gehen Schaden und Verlust, die auf dem
Transport auftreten, zu Lasten des VP. Die Haftung geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit Verlassen des Lagers auf den VP über. Entstehen während des Transportes Beschädigungen oder Verluste, so sind Entschädigungsansprüche jedenfalls dadurch zu sichern, dass der Transporteur unverzüglich oder vorschriftsmäßig verständigt und zur Schadensfeststellung beigezogen wird. Bis zur Schadensfeststellung darf an den beschädigten Waren nichts verändert werden. Für Versicherungen sorgen wir nur auf Kosten und Weisung des Auftraggebers.
Internet www.idee-design.at
Zölle
Sämtliche mit der Anschaffung des Materials, der Lieferung der fertiggestellten Ware an den VP oder sonst mit der Erfüllung des Vertrages verbunden Zölle sind vom VP zu bezahlen und werden an diesen weiterverrechnet
Angaben und Masse
Für Fehler und Schäden, die durch falsche, unvollständige, ungenaue oder verspätete Angaben entstehen, haftet I & D nicht. Für Maße von Modellen, CAD-
Zeichnungen die nicht von I & D selbst genommen werden, haftet I & D nicht. Sollten überdimensionale Objekte hergestellt werden und diese Objekte in Teilsegmenten geliefert werden, hat der VP die Prüfungspflicht, dass diese auch durch Türen oder andere Öffnungen eingebracht werden können.
Zahlungsbedingungen Bei schriftlicher Bestellung ist eine Anzahlung in der Höhe von 50% der Auftragssumme innerhalb von 3 Tagen zu leisten. Auslieferung der Ware erfolgt nach Besichtigung bei uns im Werk sowie nach einlangen der restlichen 50% auf unserem Konto oder Vorlegung des Zahlungsbelegs. Maßgeblich für den Tag der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto von I & D. Die Zahlungen haben in barem Geld durch Bank, Giro oder Postscheck bzw. Überweisungen zu erfolgen. Wechsel werden von I & D nicht akzeptiert. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldpost zuzüglich der entstandenen Verzugszinsen verwendet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von EUR 12% per anno zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu bezahlen. Ferner sind im Verzugsfall sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Bei nicht rechtzeitiger und/oder nicht vollständiger Bezahlung der Forderungen von I & D gilt die sofortige Fälligkeit aller offenen Posten als vereinbart.
Der VP ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen
oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit
Gegenforderungen aufzurechnen. Für den Fall, dass Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des VP entstehen, behält sich I & D vor, für die weitere Erfüllung des Auftrages zusätzlich Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen.
Liefertermine
Der vereinbarte Lieferzeitpunkt ist kein Fixtermin. Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn
die nicht richtig oder verspätete Belieferung ist durch I & D verschuldet. Ereignisse höherer Gewalt, auch wenn sie während eines vorliegenden Verzuges eintreten, berechtigen uns die Lieferung, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung für eine der Vertragsparteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie zB währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (zB. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- und Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns oder bei einem Lieferanten eintreten. I & D ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferpflicht von I &D ruht, solange der Auftraggeber mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.
Auslagenersatz
Fahrtspesen, Hotelkosten und Diäten, sowie sonstige Auslagen von I & D für mit der
Herstellung, Installation und Anpassung der Ware vor Ort in Verbindung stehende Kosten trägt der Auftraggeber und werden an diesen weiterverrechnet.
Annahme der Ware
Der VP ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht
nach, so gilt die Lieferung als an dem Tag erfolgt, an dem die Annahme vertragsmäßig hätte erfolgen sollen. Damit geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den VP über.
Abnahme der Ware
Die Qualität der hergestellten Waren und Objekte ist dem VP bekannt.
Oberflächen von Polystyrol-Objekten, welche mit Kunststoffen wie: Polyurethane, Epoxidharz oder Polyester beschichtet wurden, können unregelmäßige Strukturen aufweisen. Maßhaltigkeiten der Objekte sind abhängig von der Größe der Objekte. Teilungsfugen bei größeren Objekten werden auf die bestmögliche Art und Weise ausgeführt.
Optische Abweichungen wie oben beschrieben gelten nicht als Mangel. Wird in
Angeboten auf ein Referenzobjekt verwiesen, so definiert dieses den Ausführungs- und Qualitätsstandart.
Gewährleistung
Beanstandungen der bergebenen Ware sind I & D unverzüglich und schriftlich bekannt zu geben, andernfalls angenommen, dass er die Ware in ordentlichem, vollständigem und unbeschädigtem Zustand übernommen hat. Reklamationen gelten
nur bei detaillierten und schriftlichen Mängelanzeigen und werden diese darüber
hinaus nur akzeptiert, sofern der VP nachweisen kann, dass der Mangel
bereits bei Übernahme der Ware bestand.
Mängelrügen bei versteckten Mängeln sind innerhalb von 3 Monaten nach erfolgter
Übergabe anzuzeigen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die
durch Überbeanspruchung, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Ver-wendung ungeeigneter Betriebsmaterialien, vom VP oder von Dritten
beigestelltes Material, Anweisungen des VP oder Montagearbeiten Dritter
verursacht worden sind. I & D haftet nicht für Beschädigungen durch Handlungen Dritter oder durch chemische Einflüsse. Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleitung ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne Zustimmung von I & D Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen werden. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und
Lieferungen wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Farben, sowie für produktions- und handelsübliche Abweichungen in Qualität und Gewicht haftet I & D nur insoweit, als diese auf Mängeln beruhen, die vor Verwendung der betroffenen Materialien bei sachgemäßer Prüfung leicht erkennbar waren. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl unentgeltlich durch Nachbesserung oder Preisminderung Gewähr.
Bei Weiter Be- bzw. Verarbeitung des übernommenen Werkes durch den Übernehmer, bzw. auch durch Dritte, erlischt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung. Garantien werden generell ausgeschlossen.
Schadenersatz
I & D haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Höhere Gewalt begründet keine Schadenersatzansprüche.
Rücksendung
Die Rücksendung beanstandeter Ware ist nur mit Genehmigung von I & D gestattet. Bei Rücksendungen ohne Einverständnis von I & D wird die Annahme verweigert.
Eigentumssicherung
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, auch wenn Zahlungen auf besondere Forderungen geleistet wurden, im Eigentum von I & D (Vorbehaltsware). Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den VP steht I & D im oben angeführten
Sinne das Miteigentum anteilig an der neuen Sache - im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt das Eigentum von I & D durch Verbindung oder Vermischung so überträgt der VP I & D bereits jetzt die ihr zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für I & D auf. Die Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Sollte die Ware im Zuge einer Exekution beim VP gepfändet werden, so verpflichtet sich dieser, das Eigentumsrecht Von I & D zu wahren und notfalls auf seine Kosten das Exszindierungsverfahren zu führen. I & D ist jedenfalls von gegen den VP
laufenden Exekutionsmaßnahmen vom VP bei sonstigem Schadenersatz
unverzüglich zu verständigen. Der VP ist nicht berechtigt, die nicht
vollständig bezahlte Ware zugunsten Dritter zu verpfänden oder sicherungsweise zu
übereignen. Bis zur Herausgabe der Ware ist die im Eigentum von I & D stehende Ware getrennt von den anderen Waren zu lagern und als Eigentum von I & D zu kennzeichnen.
Sonstiges
Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige und zulässige Bestimmung zu
ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten
kommt. Sämtliche weiteren Bestimmungen bleiben aufrecht und gültig. Dem VP ist bekannt, dass seine Daten EDV-unterstützt bearbeitet werden.
3D-Scan Daten sowie CAD Daten Alle von uns erzeugten CAD-Daten sowie 3D-Scan Daten sind unser Eigentum. Auch wenn 3D-Scan Daten sowie CAD-Daten dem Kunden übergeben werden, ist dieser nicht berechtigt, diese Daten für Produktionszwecke zu verwenden.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Stainz. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag bzw. über das Bestehen dieses Vertrages gilt die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Deutschlandsberg. Es gilt österreichisches Recht.